FUNDBOX für Fundgegenstände

Über die Fundbox können Fundgegenstände auch außerhalb der Öffnungszeiten des Fundservices abgeben werden. Die blaue Fundbox finden Sie vor dem Gebäude des Bereichs Abfall in der Ennser Straße 10.

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So funktioniert die Abgabe von Fundgegenständen in der Fundbox

Die Fundbox besitzt eine Klappe für größere Gegenstände an der Oberseite sowie einen Schlitz für Karten wie beispielsweise gefundene Bankomatkarten und sonstige Scheckkarten. Werfen Sie den Fundgegenstand in die passende Öffnung ein.

Sollten Sie einen wertvollen Gegenstand gefunden haben (zB. Goldschmuck, Bargeld, Geldbörsen…) oder einen Finderlohn für einen Fundgegenstand beanspruchen, dann besuchen Sie uns bitte persönlich im Fundservice in der Ennser Straße 10.
Sollte der Verlustträger den Fund nicht innerhalb eines Jahres abholen, so hat der Finder (nach Ablauf der Frist) Anspruch auf diesen Fundgegenstand.

An dieser Stelle möchten wir kurz anmerken, wirklich nur Fundsachen in die Fundbox einzuwerfen und bitten Sie gleichzeitig davon abzusehen, andere Gegenstände oder Müll in die Fundbox zu werfen.

Verpflichtung zur Abgabe von Fundgegenständen

Wer eine fremde, verloren gegangene beziehungsweise vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Gefundene Ausweise und Dokumente müssen ebenfalls abgegeben werden, da das Fundservice der Stadtbetriebe Steyr versucht die rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können.