Ich habe etwas verloren

Im Büro des Fundservice in der Ennser Straße 10 werden Fundgegenstände entgegengenommen und Verlustanzeigebestätigungen für Verluste ausgestellt. Weiters nimmt auch das Rathaus, Abteilung Stadtservice der Stadt Steyr, Fundgegenstände entgegen und stellt Verlustanzeigebestätigungen aus.

Wenn Sie einen Gegenstand suchen, dann kontaktieren Sie am besten gleich das Fundservice, entweder telefonisch unter 899-719 oder schreiben Sie ein E-Mail an fundservice@stadtbetriebe.at oder nutzen Sie unser Online Formular. Wir teilen Ihnen mit, ob Ihr Gegenstand bereits abgegeben wurde. 

Vorgehensweise beim Verlust von Gegenständen

Geldtaschen.
Wenn Ihre verlorene Geldbörse im Fundservice in der Ennser Straße 10 abgegeben wird und wir Ausweise in der Geldtasche vorfinden, dann werden Sie schriftlich von uns verständigt. Am besten kontaktieren Sie uns in so einem Fall aber auch telefonisch unter 899-719. 


Führerscheine, KFZ Kennzeichen oder Zulassungsscheine.
Bitte zeigen Sie den Verlust bei der ausstellenden Behörde an (z.B. Führerscheinbehörde, örtliche Kraftfahrbehörde, nächste Sicherheitsdienststelle, …) und fragen Sie im Fundservice in der Ennser Straße nach, ob der Verlustgegenstand bereits abgegeben wurde. Bei Verlusten, wo der Besitzer mittels Namen ausfindig gemacht werden kann, bekommen Sie eine schriftliche Verständigung, wenn Ihr Verlust abgegeben wurde. Sollten Sie den Gegenstand nach Meldung des Verlustes wieder finden, dann teilen Sie dies bitte umgehend der ausstellenden Behörde mit.


Handy/Smartphones.
Bitte fragen Sie im Fundservice Steyr (Ennser Straße 10) nach ob Ihr Handy abgegeben wurde. Wenn das Handy angemeldet ist können wir Ihre Daten auch über den Betreiber ausfindig machen und Sie bekommen eine schriftliche Verständigung von uns oder Ihrem Handybetreiber, dass das Handy abgegeben wurde. Handelt es sich beim verlorenen Gegenstand um ein Wertkartenhandy ist dies leider nicht möglich.


Schlüssel.
Wenn Sie einen Schlüssel verloren haben, dann können Sie entweder telefonisch unter 899-719 oder per Mail unter fundservice@stadtbetriebe.at nachfragen, ob der Schlüssel abgegeben wurde. Sie können auch persönlich im Fundservice vorbeikommen und schauen ob Ihr Schlüssel unter den Fundgegenständen dabei ist. Bei Haustürschlüsseln benötigen Sie unbedingt einen Reserveschlüssel mit Nummer zum Abgleich. Bei verlorenen Autoschlüsseln muss überprüft werden, ob der Schlüssel für Ihr Auto passt.


Ich habe etwas im städtischen Bus verloren.

Bitte wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an das Fundservice, Ennser Straße 10, Tel.: 07252/899-
719.


Ich habe ein waffenrechtliches Dokument verloren.
Bei Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments sind Sie als Verlustträger verpflichtet oder berechtigt bei der Waffenbehörde oder der nächsten Sicherheitsdienststelle Anzeige zu erstatten.


Ich habe etwas außerhalb von Steyr verloren.
Bei Verlusten außerhalb von Steyr wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gemeindeamt oder versuchen Sie es über die Onlinesuche fundamt.gv.at oder FUNDinfo Österreich.


Ich habe etwas im Zug oder im Postbus verloren.

Haben Sie etwas in einem Postbus von Steyr bzw. nach Steyr verloren bzw. vergessen. Wenden Sie sich bitte an die ÖBB-Postbus GmbH Verkehrsstelle Steyr,
Hubergutstraße 1, unter der Tel.: 07252/533 8810.
Haben Sie etwas im Zug verloren bzw. vergessen, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen (z. B.: ÖBB oder Westbahn)


Mein Haustier ist entlaufen.
Haustiere sind keine Fundgegenstände. Bitte wenden Sie sich an das Tierheim Steyr/Gleink in der Neustifter Hauptstraße 11, unter Tel.: 07252/71650.


Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht
von Fundgegenständen beträgt ein Jahr.


Verlustanzeigebestätigungen

Das Fundservice in der Ennser Straße 10 oder das Stadtservice im Rathaus stellen Verlustanzeigebestätigungen für fast alle Verluste aus. Ausgenommen davon sind aber:

  • Führerscheine
  • Inländische Kennzeichentafeln
  • Zulassungsscheine
  • Waffenrechtliche Dokumente
  • Schieß- und Sprengmittel
  • Gifte gem. § 35 Z. 1 Chemikaliengesetz
  • Radioaktive Stoffe
  • Begleitpapiere gem. § 7 GGBG

Wenn Sie eine Verlustanzeigebestätigung für diese Gegenstände benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde (Führerscheinbehörde, örtliche Kraftfahrbehörde, die nächste Sicherheitsdienststelle, Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion (Gifte), Waffenbehörde).

Für die Ausstellung von „Verlustanzeigebestätigungen“ ist eine Bundesverwaltungsabgabe von € 2,10 zu entrichten, wenn die Bestätigung zur Vorlage für eine Behörde, eine Versicherung, ihren Arbeitgeber oder sonstigen Personen dient.