Leistungsangebot

Unsere Leistungen

Die Stadtbetriebe Steyr betreiben ein Verteilernetz in der Netzebene 3, erweitern es bei Bedarf und sanieren alte Leitungen. Strenge Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln den Bau und den Betrieb der Erdgasleitungsanlage, um den Umgang sicher zu gestalten. Aus sicherheitstechnischen Gründen wird dem Erdgas ein Geruchsmittel beigemengt, dessen unangenehme Wahrnehmung als Warnsignal für ausströmendes Gas dient. Das gesamte Leitungsnetz samt den zugehörigen Regelanlagen wird periodisch durch ausschließlich hierfür geschultes Personal der Stadtbetriebe kontrolliert, um einen hohen Sicherheitsstandard garantieren zu können. Im übrigen werden von den Stadtbetrieben sämtliche Agenden, welche im Gaswirtschaftsgesetz von Verteilernetzbetreibern gefordert werden, wahrgenommen.

Qualitätssicherung

Die Stadtbetriebe Steyr GmbH verpflichten sich als örtlicher Verteilernetzbetreiber die Qualitätsstandards bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber den Netzbenutzern erbrachten Dienstleistungen zu erfüllen. Informationen über die Qualität der Netzdienstleistung finden Sie hier.

Störfalldienst

Zur Abwendung von Gefahren und Beseitigung von Störfällen an den Erdgasleitungsanlagen und Anlagen, die daran angeschlossen sind, ist zu deren unmittelbaren Abwendung sowie zur Durchführung von Erstmaßnahmen ein 24-Stunden Bereitschaftsdienst eingerichtet. Bei Funktionsstörungen an Gasgeräten aller Art ohne Gasaustritt kontaktieren Sie bitte einen Installateur-Notdienst.

Anschlussherstellung

Als Gasnetzbetreiber sind die Stadtbetriebe im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches  für die Herstellung von Gasanschlüssen, deren Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Die wesentlichen Inhalte der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz finden Sie hier.

Abnahme und Überprüfung von Gasanlagen

Arbeiten an Gasanlagen dürfen nur von konzessionierten Installationsunternehmen durchgeführt werden. Jede Neuerrichtung und Änderung erdgasversorgter Anlagen muss den Stadtbetrieben Steyr gemeldet werden, damit Abnahmeorgane die ordnungsgemäße Ausführung der Gasanlage und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überprüfen können. Durch einen dabei erstellten Abnahmebefund wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bestätigt.

Gasinneninstallationen sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften alle zwölf Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Die Stadtbetriebe können diese Kontrollen auf Kundenwunsch durchführen. Wenden Sie sich hierfür bitte an den Werkleiter oder an das Sekretariat.

Zählerstanderfassung und Abrechnung

Die bezogenen Gasmengen werden von den Stadtbetrieben durch eine jährliche Ablesung des Gaszählerstandes kostenlos erhoben. Von Mitte Dezember bis Mitte Jänner können Sie den Zählerstand jedoch auch elektronisch an die Stadtbetriebe Steyr übermitteln. Durch die Verrechnungsabteilung erfolgt dann die Jahresabrechung. Auf Wunsch des Gaskunden können auch Zwischenabrechnungen durchgeführt werden.