Wasserbezugsanmeldung

Die Stadtbetriebe Steyr wickeln im Auftrag des Magistrates der Stadt Steyr die Bescheiderlassung hinsichtlich der Herstellung (Änderung) eines Trinkwasseranschlusses  aufgrund einer Wasserbezugsanmeldung ab.

Die Wasserbezugsanmeldung kann, in einfacher Ausfertigung, ausschließlich von der Grundstückseigentümerin bzw. von dem Grundstückseigentümer, falls mehrere Personen Eigentümer sind, von allen gemeinsam beantragt werden. Je Grundstücksparzelle kann nur ein Wasserleitungsanschluss (Zähler) errichtet werden. Die Anschlussdimension erfragen Sie bitte bei Ihrem Installateur. Dies ist insbesondere wichtig, als die Anschlussgebühr laut Wassergebührenordnung sich nach der Anschlussdimension richtet. Falls mehrere Gründstückseigentümer den Antrag stellen, haben alle Antragstellerinnen und Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben.

Für technische Rückfragen kontaktieren Sie bitte unsere Wassermeisterbüro, Tel.: 07252/899-240  während nachfolgender Dienstzeiten:

MO: 8 – 12 und 13 – 16 Uhr
DI:8 – 12 und 13 – 16 Uhr
MI:8 – 12 Uhr
DO:7 – 17 Uhr
FR:8 – 12 Uhr

Bei positivem Ergebnis des durchgeführten Ermittlungsverfahrens im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird anschließend ein Bescheid erstellt und die Bewilligung zur Anschlussherstellung erteilt.

Ansprechpartner für Bescheiderlassung:
Julian Ruckerbauer
Tel.: 07252/899-246
Email: julian.ruckerbauer@stadtbetriebe.at