Ich habe etwas GEFUNDEN:
Ich habe einen Rucksack, eine Uhr, eine Brille, einen Reisepass, einen Führerschein, eine KFZ Tafel oder einen Zulassungsschein gefunden.
Diese Gegenstände können Sie im Fundservice in der Ennser Straße 10 oder im Rathaus, Stadtservice, Stadtplatz 27, abgeben. Fundgegenstände können auch außerhalb unserer Öffnungszeiten abgegeben werden. Dafür steht eine blaue Fundboxvor dem Gebäude in der Ennser Straße 10 zur Verfügung, in die Sie die Fundgegenstände einwerfen können.
Ich habe Geld gefunden.
Geldfunde können im Fundservice in der Ennser Straße 10 oder im Stadtservice des Rathauses am Stadtplatz 27 abgegeben werden. Bitte geben Sie Geldfunde am besten persönlich ab und werfen Sie diese nicht in die Fundbox. Durch eine genaue Beschreibung des Fundortes kann der Besitzer einfacher ausfindig gemacht werden. Nur wenn der gefundene Gegenstand auch persönlich abgegeben wird, besteht Anspruch auf Finderlohn.
Ich habe Schmuck oder einen Gegenstand mit hohem Wert gefunden.
Wenn Sie Wertgegenstände gefunden haben, dann bringen Sie diese bitte persönlich im Fundservice in der Ennser Straße 10 oder im Stadtservice des Rathauses am Stadtplatz 27 vorbei. Nur wenn der gefundene Gegenstand auch persönlich abgegeben wird, besteht Anspruch auf Finderlohn.
Ich habe eine Waffe bzw. Sprengmittel gefunden
Bitte wenden Sie sich umgehend an die nächste Sicherheitsdienststelle. Diese Funde werden im Fundservice nicht angenommen.
Mir ist ein Tier zugelaufen
Bitte wenden Sie sich an das Tierheim Steyr/Gleink, Neustifter Hauptstraße 11,
Tel.: 07252/71650.
Ich habe etwas VERLOREN:
Ich habe meine Geldtasche verloren
Wenn Ihre verlorene Geldbörse im Fundservice in der Ennser Straße 10 abgegeben wird und wir Ausweise in der Geldtasche vorfinden, dann werden Sie schriftlich von uns verständigt, dass Ihr Verlustgegenstand abgegeben wurde. Am besten kontaktieren Sie uns in so einem Fall aber auch telefonisch unter 899-719.
Ich habe meinen Führerschein, mein KFZ Kennzeichen oder meinen Zulassungsschein verloren
Bitte zeigen Sie den Verlust bei der ausstellenden Behörde an (z.B. Führerscheinbehörde, örtliche Kraftfahrbehörde, nächste Sicherheitsdienststelle, …) und fragen Sie im Fundservice in der Ennser Straße nach, ob der Verlustgegenstand bereits abgegeben wurde. Bei Verlusten, wo der Besitzer mittels Namen ausfindig gemacht werden kann, bekommen Sie eine schriftliche Verständigung, wenn Ihr Verlust abgegeben wurde. Sollten Sie Ihren Verlust wieder finden, dann teilen Sie dies der ausstellenden Behörde umgehend mit.
Ich habe mein Handy/Smartphone verloren
Bitte fragen Sie im Fundservice Steyr (Ennser Straße 10) nach ob Ihr Handy abgegeben wurde. Wenn das Handy angemeldet ist können wir Ihre Daten auch über den Betreiber ausfindig machen und Sie bekommen eine schriftliche Verständigung von uns oder Ihrem Handybetreiber, dass das Handy abgegeben wurde. Handelt es sich beim verlorenen Gegenstand um ein Wertkartenhandy ist dies leider nicht möglich.
Ich habe etwas im städtischen Bus verloren
Bitte wenden Sie sich persönlich oder telefonisch an das Fundservice, Ennser Straße 10, Tel.: 07252/899- 719.
Ich benötige eine Verlustanzeigenbestätigung für eine Versicherung, für meinen Arbeitgeber, für eine Behörde….
Ich benötige eine Verlustanzeigebestätigung für mein Zeugnis, meine Bankomatkarte, meine Kreditkarte, mein Handy, meinen Aufenthaltstitel oder einen Reisepass usw.
Diese Verlustanzeigebestätigung wird vom Fundservice in der Ennser Straße 10 oder im Rathaus im Stadtservice, Stadtplatz 27, ausgestellt. Es wird ein Betrag von € 2,10 eingehoben.
Ich benötige eine Verlustanzeigenbestätigung für meinen verlorenen FÜHRERSCHEIN, meine KENNZEICHENTAFEL, meinen ZULASSUNGSSCHEIN
Bitte wenden Sie sich an die ausstellende Führerscheinbehörde, an die örtliche Kraftfahrbehörde oder die nächste Sicherheitsdienststelle.
Ich benötige eine Verlustanzeigebestätigung für ein waffenrechtliches Dokumente, Gifte, Schieß- und Sprengmittel
Bitte wenden Sie sich je nach Gegenstand entweder an die Waffenbehörde, die Sicherheitsdienststelle, die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landespolizeidirektion (bei Giften gem. § 35 Z. 1 Chemikaliengesetz).
Kann ich einen gefundenen Gegenstand auch länger zu Hause aufbewahren?
Funde sind unverzüglich im Fundservice abzugeben.
Ich habe etwas in einem Zug verloren
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Unternehmen (z. B.: ÖBB oder Westbahn)
Ich habe etwas in einem Postbus von Steyr bzw. nach Steyr verloren
Wenden Sie sich bitte an die Postbus GmbH Verkehrsstelle Steyr, Hubergutstraße 1, Tel.: 07252/533 8810.
Ich habe etwas außerhalb von Steyr verloren/gefunden
Jedes Gemeindeamt ist auch Fundamt, bitte wenden Sie sich an das jeweilige Gemeindeamt oder versuchen Sie es über die Onlinesuche:fundamt.gv.at oder FUNDinfo Österreich.